Adventsöffnung: Mediationsverfahren am 1. Dezember

Adventsöffnung_ver.diKehrtwende im Streit um die Ladenöffnung in der Vorweihnachtszeit: Nach heftiger Kritik an ihrer harten Linie will die Gewerkschaft ver.di ihre Klagen gegen die Adventsöffnung von Geschäften in sechs Städten, darunter auch Zwickau (9. und 19. Dezember), vorerst ruhen lassen. Die Gewerkschaft setzt jetzt auf eine gerichtliche Mediation. Dabei könne man sich die Einigung auf einen geöffneten Sonntag im Advent vorstellen, so Annelie Schneider vom ver.di-Fachbereich Handel. Nach Rücksprache mit dem Handelsverband und den betroffenen Gemeinden wurde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein entsprechendes Verfahren beantragt. Der nichtöffentliche Termin findet am 1. Dezember um 14:30 Uhr statt.

Das Gericht hatte erst am Dienstag auf Antrag der evangelischen Landeskirche die Adventsöffnungen in Marienberg und Radebeul untersagt. Schon vor drei Wochen war die Öffnung in Dresden gestoppt worden. Die Richter halten das noch bis Jahresende gültige Ladenöffnungsgesetz – und damit die für alle Kommunen geltende Rechtsgrundlage – für „offensichtlich verfassungswidrig“.

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