Verbraucherzentrale zur Neckermann-Pleite
Nach der angekündigten Neckermann-Insolvenz hat sich die Verbraucherzentrale Sachsen zu Wort gemeldet: „Grundsätzlich muss erst abgewartet werden, ob das Verfahren eröffnet wird. Ist dies der Fall, sollten Verbraucher ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden“, informiert Marion Schmidt. Gegenwärtig läuft das Geschäft aber erst einmal weiter. Wer bestellt hat, muss auch beliefert werden. Bei bereits angezahlter Ware können im schlimmsten Fall die Anzahlungen oder Vorauszahlungen in die Insolvenzmasse übergehen. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Ist das Ergebnis negativ, bleibt für den Verbraucher noch der Versuch, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden, obwohl die Chancen dafür vermutlich schlecht stehen. „Wer auf Raten gekauft hat, muss jetzt trotz Insolvenzanmeldung weiterzahlen“, so Schmidt weiter. Verbraucher,die auf Rechnung gekauft haben, müssen die Ware nach Erhalt natürlich bezahlen.