Verbraucherzentrale informiert über Mikrozensus 2011

Am 9. Mai beginnt bundesweit eine Volkszählung. Hierzu kündigen sich Erhebungsbeauftragte (Interviewer) ausschließlich bei ausgewählten Verbrauchern zu einem konkreten Termin an. „Seien Sie skeptisch, wenn Sie angerufen werden, persönliche Daten preisgeben oder telefonisch einen Termin abstimmen sollen“, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Sachsenweit werden ca. 5.000 Interviewer im Einsatz sein, die jedoch immer den direkten Kontakt zu den Bürgern suchen“, so Dittrich. Die Interviewer tragen einen speziellen Ausweis mit sich. Sie haben kein Recht auf Zugang zur Wohnung, man kann die Gespräche auch an der Haus- oder Wohnungstür führen.

Wer unsicher ist, ob er einen echten Erhebungsbeauftragten vor sich hat, muss den Fragebogen auch nicht sofort ausfüllen, sondern kann ihn auch an sich nehmen, sich bei der Verbraucherzentrale unter Vorlage der erhaltenen Unterlagen informieren  und ihn später, zum Beispiel im Internet, ausfüllen.

In jedem Falle, so die Verbraucherzentrale Sachsen, besteht eine Auskunftspflicht. Gefragt wird unter anderem nach Alter, Familienstand, Migrationshintergrund, Religion, Wohnsituation, Bildung oder Berufstätigkeit. Wird diese verweigert, kann ein Zwangsgeld bis 300 Euro fällig werden.

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