Verbesserte Konditionen für Wohngebäudesanierung
Fördermittel für die Sanierung von Wohngebäuden werden im Freistaat künftig zu besseren Kreditkonditionen vergeben. Die Änderung der sogenannten Mehrgenerationenrichtlinie wurde jetzt von Innenminister Markus Ulbig unterzeichnet. Das Landesprogramm unterstützt vor allem Bauvorhaben, die Wohnungen, Betätigungsräume und Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, Familien mit Kindern und ältere Menschen errichten. Die neugeregelte Finanzierung umfasst ein Darlehen mit einem jährlich günstigen Zinssatz von 1 Prozent und einer Zinsbindungsfrist von 25 Jahren. Förderfähig sind grundsätzlich alle Gebäude in Grund-, Mittel- oder Oberzentren. Sie müssen allerdings im städtebaulichen Entwicklungskonzept als integrierte Lage ausgewiesen sein oder den demografischen und städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde entsprechen. Anträge auf Förderung können bei der Sächsischen Aufbaubank in Dresden gestellt werden.