Urteil im Entführungsprozess

Amtsgericht_SchildIm Entführungsprozess am Zwickauer Amtsgericht ist am Donnerstag das Urteil verkündet worden. Wegen Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit Freiheitsberaubung muss die 34-jährige Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen, insgesamt mehr als 1.000 Euro zahlen. Bei der Begründung legte das Jugendschöffengericht Wert auf die Feststellung, dass zwar die Motive der Angeklagten nachvollziehbar seien, sie sich jedoch an Recht und Gesetz hätten halten müssen und sich daher strafbar gemacht habe. Claudia R. war das Sorgerecht für ihr 2007 geborenes Kind vorläufig entzogen worden. Weil sie dies nicht akzeptierte, hat sie den Jungen mit Hilfe ihrer Eltern entführt und ins Ausland gebracht. Fünf Monate später, nach Erlass eines internationalen Haftbefehls, stellte sich die Angeklagte den deutschen Behörden. Als Motiv für die Entführung gab die Angeklagte an, aus Notwehr und Notstand gehandelt zu haben. Die Verteidigung plädierte deswegen auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.600 Euro gefordert. Beiden Anträgen folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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