Urteil gegen Wunderlich-Mörder rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Revision gegen das Urteil im Mordfall Heike Wunderlich als unbegründet abgewiesen. Wegen der brutalen Tat vor 30 Jahren in der Nähe von Plauen war ein heute 63-jähriger Frührentner aus Gera im August 2017 vom Landgericht Zwickau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem hatte Richter Klaus Hartmann die besondere Schwere der Schuld von Helmut S. festgestellt. Der 5. Strafsenat in Leipzig bestätigte gestern das Urteil als fehlerfrei. Auch die angewandte Kombination aus dem Mord-Paragrafen der DDR und bundesdeutschem Recht sei zulässig Der Angeklagte hatte die damals 18-Jährige im April 1987 vergewaltigt und getötet. Sie war mit ihrem Moped auf dem Heimweg durch ein Waldstück gefahren. Der Mann wohnte damals Luftlinie drei Kilometer entfernt. Erst nach fast 30 Jahren führte eine DNA-Spur zu ihm als Täter. Sein Verteidiger hatte im Zwickauer Prozess einen Freispruch gefordert. Es sei ungeklärt, wie die DNA an den BH gekommen sei. Zudem sei sein Mandant nach einem Schlaganfall in seiner Ausdrucksweise deutlich gehandicapt. Diesem Einwand folgte das BGH jedoch nicht. Einem Gutachten zufolge sei der Mann zwar gesundheitlich angeschlagen, die Grenze zur Verhandlungsfähigkeit wäre jedoch nicht überschritten.

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