Urlaubsmängel schnell anzeigen – Flugmängel melden

reisemangelPauschalreisende, die im Urlaub mit verschmutzten Stränden, verdorbenem Essen, fehlenden Animationsmöglichkeiten für Kinder oder anderen Reisemängeln konfrontiert werden, sollten dies umgehend beim Reiseveranstalter bzw. dessen Vertreter vor Ort anzeigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Nimmt ein Urlauber eine mangelhafte Leistung zunächst klaglos hin und beschwert sich erst, nachdem der halbe Urlaub schon vorüber ist, müsse er damit rechnen, dass ihm eine finanzielle Entschädigung für die schon vergangene Zeit aberkannt werde. Eine Reisepreisminderung tritt nur für die Dauer des Mangels ein.

Die Anzeige der Mängel bei der örtlichen Reiseleitung vor Ort sollte unbedingt schriftlich erfolgen. In der Regel werden hierfür Formulare vorgehalten. Für die spätere Geltendmachung von Ansprüchen reicht es, wenn der Reiseleiter nur mit dem Vermerk „zur Kenntnis genommen“ unterschreibt. Auf jeden Fall ist eine Mängelanzeige auch immer dann notwendig, wenn der Reiseveranstalter unzweifelhaft Kenntnis vom Reisemangel hat. Entspricht eine Reiseleistung am Urlaubsort nicht der Katalog- oder Internetbeschreibung bzw. dem vertraglich Vereinbarten, sollte man am besten schriftlich bei der Reiseleitung vor Ort reklamieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Bleibt dieses Verlangen erfolglos, kann man  – sofern möglich – selbst für Abhilfe sorgen oder wegen Mängeln Minderungsansprüche geltend machen. Dies muss innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geschehen.

Häufig ist es so, dass es keine Probleme mit dem Hotel gab und mit dem Flug in den Urlaub selbst alles glatt lief, aber dafür Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen des Fliegers für Ärger sorgten. Geschädigte können jetzt auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen bei einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen über ihre Erfahrungen mit der Inanspruchnahme von Fluggastrechten melden.

About Post Author