Unbefugtes Einloggen leicht gemacht

Zwickau – Aus gegebenem Anlass hat die Polizei auf die Verschlüsselung von WLAN-Anschlüssen hingewiesen, um eine Nutzung durch Fremde auszuschließen. Einem Urteil des BGH nach liegt eine ausreichende Verschlüsselung vor, wenn zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des WLAN-Anschlusses eine marktübliche Sicherung zweckentsprechend eingesetzt wird. Einer Anwohnerin der Pestalozzistraße war in der vergangenen Woche wiederholt ein Auto aufgefallen, dass an der Ecke Havemannstraße stand und in dem zwei Personen mit Laptops saßen. Als dies am Sonntag erneut der Fall war, verständigte die Frau die Polizei. Bei der Überprüfung stelle sich heraus, dass ein Internetnutzer sein WLAN-Netz offen nutzte. Dadurch konnten sich die beiden Fahrzeuginsassen ungehindert ins Internet einloggen.

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