TelDaFax-Insolvenz: Verbraucherzentrale informiert

Nach der Insolvenz des Energieversorgers TelDaFax brauchen Kunden keine Angst zu haben, plötzlich im Dunklen oder Kalten zu sitzen. Der jeweilige örtliche Grundversorger ist laut Gesetz verpflichtet, eine lückenlose Weiterversorgung in der so genannten Ersatzversorgung zu gewährleisten. Der Insolvenzantrag von TelDaFax bedeutet aber nicht automatisch, dass bestehende Verträge beendet werden. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur dann möglich, wenn der Anbieter keine Energie mehr liefert. Allerdings sollten Verbraucher, die TelDaFax eine Einzugsermächtigung erteilt haben, diese widerrufen und nur die tatsächlich verbrauchte Energiemenge an den vorläufigen Insolvenzverwalter bezahlen.

„Bei vielen Verbrauchern, die im Wege der Vorauskasse gezahlt haben, wird das Geld wohl verloren sein“, sagt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Solange das eigentliche Insolvenzverfahren jedoch noch nicht eröffnet ist, sind auch die Forderungen noch nicht Teil der Insolvenzmasse und können zurückgefordert werden. „Ob eine Rückzahlung jedoch erfolgt, hängt neben dem Vorhandensein von Geld auch von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab“, so Wagner weiter.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob die Lieferverträge weiterhin erfüllt werden. Bis dahin werden viele Verbraucher abwarten müssen, sollten die Zeit jedoch bereits nutzen, um sich nach einem neuen, solventen und serviceorientierten Energieanbieter umzusehen.

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