Streit zwischen ZEV und Fliegerbauer beigelegt

Der Streit um Wärmepreise zwischen der Zwickauer Energieversorgung und dem Immobilienunternehmen AKW ist beigelegt. Dessen Generalbevollmächtigter Kurt Fliegerbauer hatte behauptet, die Preise seien unangemessen hoch.

Die ZEV hatte aus der Belieferung von drei Mehrfamilienhäusern mit Wärme knapp 25 Tausend Euro geltend gemacht und geklagt. Das Immobilienunternehmen klagte dann seinerseits und verlangte von der ZEV 20 Tausend Euro Rückzahlung. Der nun erzielten Einigung vorausgegangen war eine Verhandlung am Landgericht Zwickau, in der der Richter beide Parteien darüber informierte, dass er der Rechtsauffassung der ZEV folgt. Die AKW GbR muss nun alle Rechnungen komplett bezahlen und vier Fünftel der Prozesskosten tragen.

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