Straftaten auf Zwickauer Neumarkt – Haftbefehle erlassen

Wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen hat das Amtsgericht Haftbefehl gegen einen Syrer erlassen. Der 23-Jährigen wird beschuldigt, am Abend des 20. Mai bei einem Streit unter Asylbewerbern auf dem Zwickauer Neumarkt auf einen Landsmann eingestochen zu haben. Der 21-Jährige erlitt mehrere Stich- und Schnittwunden am Oberkörper. Einen Monat später soll er an gleicher Stelle in einer Gruppe von mehreren Personen bewusst Streit mit einer anderen Gruppe von Ausländern gesucht haben. Dabei wurden unter aktiver Beteiligung des Beschuldigten vier Männer durch Faustschläge, Messerstiche und Stockschläge teilweise erheblich verletzt. Der nicht vorbestrafte Beschuldigte ist am Donnerstag der zuständigen Richterin am Amtsgericht Zwickau vorgeführt worden. Der Haftbefehl wurde vollstreckt und der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht. Wegen des Vorfalls vom 20. Juni hatte das Amtsgericht bereits gegen einen Pakistaner Haftbefehl wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung erlassen. Dem 24-Jährigen wird vor allem vorgeworfen, im Rahmen der genannten Auseinandersetzung einem 20 Jahre alten Iraker und einem 19 Jahre alten Afghanen mit einem Messer schwere Bauchverletzungen zugefügt zu haben. Der 20- Jährige musste daraufhin notoperiert werden. Nach dem flüchtigen Täter wird noch gefahndet.

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