Strafbefehl gegen Betreiber von Indy-Press TV

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Betreiber des Youtube-Kanals „Indy-Press TV“ beim Amtsgericht Zwickau einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz beantragt. Der Beschuldigte soll die Zwickauer Oberbürgermeisterin am 29. Mai zusammen mit ihrer zweijährigen Enkeltochter auf dem Friedhof in Zwickau-Planitz gefilmt und die Aufnahmen anschließend mit einem von ihm verfassten Kommentar öffentlich auf seinem facebook-account „KaraBenNemsiTV“ mit einem Link zu dem von ihm betriebenen youtube-Kanal „Indy-Press TV“ ins Internet gestellt haben. Dabei wurde deutlich das Gesicht des Kindes gezeigt, obwohl hierzu von dem Erziehungsberechtigten keine Erlaubnis erteilt worden war. Das Amtsgericht hat den Strafbefehl mittlerweile erlassen, er ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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