Steuernummer Voraussetzung für Kindergeld

arbeitsagentur_fahneSeit 1. Januar 2016 ist die Identifizierung von Kindergeldberechtigten und Kindern anhand der steuerlichen IdNr gesetzliche Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld. Jeder, der einen Neuantrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellt, trägt dabei seine steuerliche IdNr und die des Kindes in das Antragsformular ein. Auch bei bereits laufenden Kindergeldfällen wird die Nummer benötigt. In den meisten Fällen liegt diese der Familienkasse der BA auch bereits vor. Sollte das nicht der Fall sein, muss dennoch niemand befürchten, dass die Zahlung eingestellt wird. In diesen Fällen nimmt die Familienkasse direkt mit den Kindergeldempfängern Kontakt auf. Nachfragen sind nicht erforderlich. Im Bedarfsfall meldet sich die Familienkasse bei den Betreffenden. Weitere Informationen zum Kindergeld gibt es unter www.familienkasse.de.

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