Städtischer Haushalt mit Auflage bestätigt

Ratshaus_GeldMit einer Auflage hat das Amt für Kommunalaufsicht im Landratsamt den Bescheid zur Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zwickau erlassen. Die Rechtsaufsichtsbehörde verlangt eine Richtigstellung der Satzung. Grund ist eine vom Stadtrat im Dezember beschlossene Darlehensausreichung an die städtische Senioren- und Seniorenpflegeheim gGmbH, die nach Ansicht der Kommunalaufsicht nicht in der Haushaltssatzung zu berücksichtigen ist. Um diese Auflage zu erfüllen, soll der Stadtrat am 26. März einen sogenannten Beitrittsbeschluss herbeiführen, in dessen Ergebnis die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung hergestellt wird. Weitere Auflagen enthält der Bescheid, der am Dienstag bei der Stadtverwaltung einging, nicht. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 8. April im Pulsschlag. Danach wird der Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung eine Woche lang zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. Demzufolge kann der Haushalt für 2015 rückwirkend zum 1. Januar am 16. April in Kraft treten.

About Post Author