Stadtverwaltung hält Weihnachtsfrieden ein

Wie in den Vorjahren wird in Zwickau auch 2016 der sogenannte „Weihnachtsfrieden“ eingehalten. in der Zeit vom 19. Dezember 2016 bis 2. Januar 2017 verzichtete die Stadtverwaltung grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen offener Forderungen bei Privatpersonen. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen, so das Amt für Finanzen.

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