Stadt schafft Freilaufflächen für Hunde

Die Ende April vom Stadtrat beschlossene 3. Änderungspolizeiverordnung tritt am Donnerstag in Kraft. Hintergrund der Änderung war ein Verfahren am Zwickauer Amtsgericht, welches die bisherige Leinenzwangregelung für ungültig erklärte. Hunde müssen nach der Neuregelung auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden. Als „Freilauffläche für Hunde“ werden bis Ende Mai sechs Flächen im Stadtgebiet ausgewiesen.

1 Hundefreilauffläche Neuplanitz – Zaanstader Straße/Wendestelle
2 Hundefreilauffläche Marienthal –Mommsenstraße
3 Hundefreilauffläche Crossen – ehemalige Zellstofffabrik
4 Hundefreilauffläche Eckersbach –Max-Planck-Straße
5 Hundefreilauffläche Zentrum – Uhdestraße/Nikolay-Schacht-Feste
6 Hundefreilauffläche Niederplanitz – Alexanderhöhe

Für die zum 31. Dezember 2010 angemeldeten 3.382 Zwickauer Hunde steht damit eine Gesamtfläche von 51.730 Quadtratmetern zur Verfügung.

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