Stadt muss Behandlungskosten erstatten

Wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht muss die Stadt Zwickau 6.325,77 Euro an die AOK Dresden bezahlen. Diesen Betrag hatte die Krankenkasse einer Frau gezahlt, die wegen eines glättebedingten Sturzes im Dezember 2009 auf dem Gehweg der Bahnhofstraße ärztlich behandelt werden musste. Nach den Feststellungen des Gerichtes war der Gehweg vor dem Hausgrundstück Nr. 42 trotz Schneeglätte nicht geräumt oder gestreut. An Stelle des insolventen Hauseigentümers wäre die Stadt im Wege des Überwachungsverschuldens zur Ausführung des Winterdienstes verpflichtet gewesen. Den Einwand der Beklagten, wonach die Verletzte ein erhebliches Mitverschulden treffe, weil die Frau einen erkennbar glatten Gehweg benutzt habe, ließ das Gericht nicht gelten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob die Stadt Berufung einlegt, wird nach Angaben von Sprecher Mathias Merz derzeit geprüft. Eine Begründung des Urteils sei bislang noch nicht im Rathaus eingegangen.

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