Sondersitzung zum JVA-Bürgerbegehren

In einer Sondersitzung befindet der Zwickauer Stadtrat am 23. Dezember über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Grundstücksverkauf an den Freistaat zwecks Bau einer Justizvollzugsanstalt. Nach Prüfung aller Gegebenheiten war das Rechtsamt zu dem Schluss gekommen, dass ein Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheides trotz der erreichten Zahl an Unterschriften unzulässig ist. Der Gegenstand eines derartigen Ansinnens liege nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Stadt. Adressat könne nur der Freistaat als Eigentümer des RAW-Geländes sein. Nach dem Grundstücksverkauf vom 6. November sei die Stadt unwiderruflich an den Vertag gebunden und könne diesen auch nicht einseitig widerrufen. Ende November hat die Bürgerinitiative „NEIN zur JVA in Zwickau-Marienthal“ der Oberbürgermeisterin 10.394 Unterschriften übergeben. Nach der Überprüfung durch die Verwaltung bleiben 9.172 gültige übrig. 1.222 Unterschriften wurden als ungültig anerkannt. Die Sondersitzung am 23. Dezember beginnt um 15 Uhr im Bürgersaal.

About Post Author