Sonderregelungen zur Kurzarbeit laufen früher aus

Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld eingeführt. Die befristeten Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ende der Sonderregelungen auf den 31. Dezember vorverlegt. Ab 2012 tragen Arbeitgeber wieder allein die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld. Der Arbeitsausfall ist nur dann als erheblich definiert, wenn für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen. Vor der Nutzung von Kurzarbeit sind betriebliche oder tarifliche Regelungen grundsätzlich auszuschöpfen. Zeitarbeitsunternehmen können keine konjunkturelle Kurzarbeit durchführen.

About Post Author