Sonderpauschale für Flüchtlingsunterbringung

Sachsens Landkreise und Kreisfreie Städte haben vom Freistaat eine weitere Ausgleichszahlung für die Unterbringung von Flüchtlingen erhalten. Bei den 41 Millionen Euro handelt es sich um die Zwischenabrechnung einer Sonderpauschale, die sich aus dem Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 2017/2018 ergibt. Die Anhebung der Kostenerstattungspauschale um 2.900 Euro pro Person und Jahr berücksichtige den erhöhten Aufwand, der den Kommunen bei der Unterbringung entstanden sei, so Innenminister Ulbig. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 2017/2018 wird für die Flüchtlingsunterbringung die Ausgleichszahlung im Rahmen der Sonderpauschale auf 10.500 Euro pro Person im Jahr 2016 angehoben. Grundlage des Basiswerts ist eine jahresdurchschnittliche Anzahl von 31.100 unterzubringenden Personen. 2017 beläuft sich der Betrag auf 9.558 Euro, 2018 soll die Pauschale bei 9.410 Euro je Person und Jahr liegen. Darüber hinaus werden die erforderlichen Aufwendungen für erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gegenüber den Landkreisen und Kreisfreien Städten erstattet, sofern sie einen Betrag in Höhe von 7.669,38 Euro je Person übersteigen.

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