Soforthilfe für Hochwasseropfer

Aus dem Soforthilfeprogramm für vom Hochwasser betroffene Bürger, welches durch die Sächsische Staatsregierung beschlossen wurde,  hat der Landkreis Zwickau 1,5 Mio. Euro erhalten. Das Geld, so Landrat Christoph Scheurer, werde umgehend an die betroffenen Städte und Gemeinden weitergeleitet. Flutgeschädigte können bis 25. Juni in ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Erforderlich sind ein Identitätsnachweis und die schriftliche Versicherung, dass der selbst genutzte Wohnraum durch das Hochwasser geschädigt wurde. Das sogenannte „Handgeld“ beträgt 400 Euro pro erwachsene Person und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind, höchstens 2.000 Euro pro Haushalt. Gezahlt wird die Hilfe für Schäden, die im Erdgeschoss und höher eingetreten sind. Zur Unterstützung von Unternehmen wurden dem Landkreis 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Soforthilfe, welche einmalig in Höhe von 1.500 Euro je betroffenes Unternehmen gezahlt wird, kann ebenfalls bei den Kommunen beantragt werden.

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