Soforthilfe für flutgeschädigte Unternehmen

Beim Hochwasser in Not geratene Unternehmen in Sachsen können eine finanzielle Soforthilfe vom Freistaat in Anspruch nehmen. Jedes betroffene Unternehmen erhält einmalig 1.500 Euro als schnelle und unbürokratische Hilfestellung für die unmittelbare Schadensbeseitigung. Empfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist. Analog dem Soforthilfeprogram für betroffene Privathaushalte bestätigen die Kommunen den Anspruch anhand einer schriftlichen Erklärung. Die Auszahlung durch die Kommunen soll Anfang kommender Woche beginnen. Das Soforthilfe-Programm ist eine Ergänzung zur bereits vom Kabinett in Kraft gesetzten Richtlinie Elementarschäden. Über weitere Schritte wird entschieden, sobald eine genaue Übersicht über das Schadensbild vorliegt. Der Freistaat rechnet mit Gesamtkosten von rund 10 Millionen Euro.

About Post Author