Schon jetzt an den Winter denken!

SchneeberäumungAuch wenn das Wetter derzeit alles andere als winterlich ist, sollten Grundstückseigentümer schon jetzt an die bevorstehende kalte Jahreszeit denken. Darauf hat das Zwickauer Umweltbüro hingewiesen. Die Winterwartung aller Gehwege habe ausschließlich durch die Eigentümer und Besitzer der durch öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke zu erfolgen. Gehwege sind dabei in einer Breite von 1,20 m von Schnee zu räumen. Bei schmaleren Gehwegen besteht die Räumpflicht für die gesamte Breite. Dies gelte auch für Zugänge zur Fahrbahn an Kreuzungen oder -einmündungen, soweit es sich nicht um gekennzeichnete Fußgängerüberwege oder ampelgeregelte Querungshilfen und Kreuzungen handelt, die von der Stadt beräumt werden. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gilt die Räumpflicht werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird, notfalls auf dem jeweiligen Grundstück. Bei Glätte sollten abstumpfende Stoffe wie Sand zum Einsatz kommen. Streusalz darf nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Gefahren unbedingt erforderlich ist.

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