Schlaglochfall entschieden: Stadt muss zahlen

schlaglochWegen eines Schlaglochschadens muss die Stadt Zwickau einem Autofahrer 2584 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat heute das Landgericht entschieden. Außerdem muss die Verwaltung für dessen Anwaltskosten in Höhe von 300 Euro aufkommen. Der Mann war vor einem Jahr durch einen 10 Zentimeter tiefen und 30 x 60 Zentimter großen Krater gefahren und hatte sich dabei sein Auto schwer beschädigt. Laut Urteilsbegründung von Richterin Birgit Borries sei das  große Schlagloch für Verkehrsteilnehmer nicht mehr hinzunehmen gewesen. Allerdings wurde dem Kläger nicht der volle Schadenersatzanspruch von 4000 Euro zugesprochen. Nach Überzeugung der Richterin sei der Autofahrer nicht auf Sicht gefahren und trage somit eine Teilschuld an dem Unfall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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