Sachsen stellt neue Corona-Schutz-Verordnung vor
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz verkündeten heute Vormittag Sachsens neue Corona-Regeln.
Diese Verordnung gilt vom 1. bis 18. April.
Durch die Regeln bleiben Schulen und Kitas zwar inzidenzunabhängig offen, allerdings müssen Kinder ab Klasse 5 nach den Osterferien, auch während des Unterrichts eine Maske tragen – und das neben den beiden verpflichtenden Selbsttests pro Woche.
Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen.
Öffnen dürfen dann auch wieder alle körpernahen Dienstleistungen, Zoos, Tier- und botanische Gärten und auch die Möglichkeit des Click- und Meet in Geschäften besteht wieder.
Neu ist, Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen.
Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Körpernahe Dienstleister, Fahr- und Musiklehrer müssen sich jetzt zweimal wöchentlich testen lassen.
Kunden brauchen einen Tagesaktuellen Test.
Auch wer zum Friseur will, muss sich nun direkt zuvor testen lassen.
Ausreichend ist ein Selbsttest, der durch eine dokumentierte Selbstauskunft bestätigt werden muss.