Rückerstattung von Betreuungsgeld kann beantragt werden

KiTa_Streik_4Im Kita-Streit zwischen Kommunen und Gewerkschaft zeichnet sich eine Kompromisslösung ab. Aus diesem Grund beginnt die Stadt Zwickau bereits ab Montag mit dem Antragsverfahren zur Rückerstattung des Betreuungsgeldes im Streikzeitraum. Ziel ist es, bei einem absolutem Ende der Verhandlungen die Rückzahlungen an die vom Streik betroffenen Eltern/Alleinerziehenden schneller veranlassen zu können. Die derzeitige Haushaltssperre stehe dem nicht entgegen, da die Rückerstattung der Beiträge vom Stadtrat bereits Ende Mai beschlossen wurde. Die Stadt sichert damit die Rückzahlung an die Eltern zu, bittet aber um Verständnis, dass es möglicherweise zu Verzögerungen kommen kann. Anträge gibt es in der Einrichtung, in der das Kind betreut wird. Auch im Internet unter www.zwickau.de/kitastreik kann das Formular abgerufen werden. Eine Antragstellung ist bis zum 29. November 2015 möglich! Ein danach eingereichter Antrag kann aufgrund des abschließenden Haushaltsjahres nicht mehr berücksichtigt werden!

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