Rückerstattung Betreuungsgeld erst bei Streikende

Kita-StreikZwickauer Eltern können erst nach einem absolutem Ende des Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst die Rückerstattung des Betreuungsgeldes für den Streikzeitraum beantragen. Die Stadtverwaltung möchte damit einen möglichen doppelten Verwaltungsaufwand und nicht zuletzt eine doppelte Antragstellung vermeiden. Grund ist der derzeit andauernde Zustand der Schlichtung, der lediglich eine Art Streikpause, nicht aber das absolute Ende des Streiks darstellt. Das Amt für Schule, Soziales und Sport hat den Druck entsprechender Antragsformulare bereits veranlasst und will die Papiere in den nächsten Tagen allen 17 kommunalen Kitas zukommen lassen.

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