Richtlinie zur Vergabe von Hochwasserspenden

Die Stadt Zwickau und der Landkreis Zwickau haben beide kein eigenes Spendenkonto für die vom Juni-Hochwasser Betroffenen eingerichtet, sondern in Zusammenarbeit mit Diakonie Stadtmission Zwickau e.V. und dem DRK-Kreisverband Glauchau Spenden auf die Konten beider Vereine gesammelt. Für die Auszahlung dieser Finanzhilfen sowie sonstiger zur Schadensbeseitigung eingehender/ eingegangener Zuwendungen, wurde am 16.Juli eine Richtlinie in Kraft gesetzt. Bis zum 16.August können betroffene Landkreisbewohner entsprechende Anträge bei Ihrer Kommune stellen. Die Zuwendung dient der Linderung von Not in Einzelfällen, d. h. insbesondere von Geschädigten, die keine Leistungen aus anderen staatlichen Hilfsprogrammen erhalten können. Bedeutsam dürfte dies z:B. für diejenigen sein, bei denen ausschließlich der Keller betroffen war, denn auch hier greift die Richtlinie.

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