Reklamieren schwer gemacht?

Wer einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte – in erster Linie das Gewährleistungsrecht.

Um herauszufinden, ob und mit welchen Argumenten Unternehmen ihren Kunden dieses Recht jedoch verweigern, starteten die Verbraucherzentralen 2013 eine bundesweite Aktion. Vom 30. April bis zum 30. September wurden rund 4.000 Reklamationsfälle erfasst und ausgewertet. Die meisten Beschwerden (1.069) gab es über Elektro- und Möbelhändler. „Unsere Aktion hat gezeigt, dass die Unternehmen häufig behaupten, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht“, berichtet Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an den Hersteller verwiesen. Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand. Nach diesem ersten halben Jahr müssen Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. „Das ist für den Laien im Regelfall so gut wie unmöglich“, so Wagner weiter. An den Gesetzgeber richtet sich daher die Forderung, die Fristen im derzeit bestehenden Gewährleistungsrecht auf den juristischen Prüfstand zu stellen. Darüber hinaus sollte das Verkaufspersonal hinsichtlich der Rechtsgrundlagen von Kaufverträgen besser aus- und fortgebildet werden.

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