Reisen mit Heimtieren

Dalmatiner mit Kätzchen auf ReisegepäckWer mit Hund, Katze oder Frettchen eine Urlaubsreise antritt, sollte die einschlägigen Regelungen kennen. Diese sind Europa weit in der  Heimtierverordnung geregelt.

Bei grenzüberschreitenden Reisen mit den genannten Heimtieren ist das Mitführen eines Heimtierpasses zwingend vorgeschrieben. Die Tiere müssen eindeutig mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein und über eine gültige Tollwut-schutzimpfung verfügen. Beides muss mit den Angaben zum Tierbesitzer im Heimtierpass eingetragen sein.

Jeder niedergelassene Tierarzt kann in Deutschland einen Heimtierpass ausstellen.

Für Reisen nach Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Bedingungen. Neben den bereits genannten Forderungen ist hier noch eine blutserologische Untersuchung zum Nachweis der Wirksamkeit einer Tollwut-impfung und eine Zecken- und Echinokokkenbehandlung erforderlich.

Vor Antritt der Urlaubsreise in ein Drittland sollte sich jeder Tierbesitzer unbedingt bei seinem zuständigen Veterinäramt über die Tollwutsituation und die Einreisebedin-gungen in dem jeweiligen Land erkundigen, um aktuell informiert zu sein.

Geht die Reise beispielsweise nach Marokko, Tunesien, Ägypten oder Indien ist auch hier eine Blutuntersuchung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung durchzuführen. Nur mit diesem Nachweis ist eine Rückreise ohne Probleme möglich und ein Aufenthalt in einer Quarantänestation bleibt dem Vierbeiner erspart.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz weist ausdrücklich darauf hin, keine Fundtiere aus dem Urlaub mitzubringen. Diese erfüllen in der Regel nicht die erforderlichen Einreisebedingungen und werden dann bei der Einreise in Quarantäne genommen. Zudem besteht die Gefahr des Einschleppens von nicht in unseren Breiten vorkommenden Erkrankungen. Sie ersparen damit sich und dem Tier unangenehme Überraschungen und zusätzliche Kosten. Die vermeintlich gute Absicht läuft dann ins Leere!

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