Regelbedarfe für Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhöhen sich
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV“). So erhöht sich der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn beispielsweise monatlich um 10 Euro auf 374 Euro. „Die Auszahlung erfolgt automatisch und wird erstmals zum 31. Dezember für den Monat Januar 2012 angewiesen. Dafür müssen unsere Kunden nicht extra ins Jobcenter kommen“, erklärt Jobcenter-Geschäftsführer Mario Müller und fügt hinzu: „Wir sind sehr um einen reibungslosen Ablauf bemüht.“ Bis Ende Dezember 2011 sollen die Kunden einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen zugeschickt bekommen.