Prozessauftakt im „Fall Karsten“

Fall KarstenMit brutalen Erziehungsmethoden, die im Juli 2010 zum Tod des zweijährigen Karsten in Plauen führten, befasst sich ab Dienstag das Schwurgericht Zwickau unter Vorsitz von Vizepräsident Klaus Hartmann. Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft haben sich die damals 31-jährige Sandra S. und ihr 36-jähriger Lebensgefährte der Misshandlung von Schutzbefohlenen und des gemeinschaftlich begangenen Mordes schuldig gemacht. Die Mutter des Kindes soll die Handlungen von Jürgen Sch. bemerkt haben, aber nicht eingeschritten sein. An den Folgen der zugefügten Verletzungen ist das Kind im Universitätsklinikum Jena verstorben.

Zur Hauptverhandlung, die zunächst auf fünf Tage angesetzt ist, sind mehrere Zeugen und eine medizinische Sachverständige geladen. Nach Sachverständigengutachten gibt es bei Jürgen Sch. keine Voraussetzungen für eine verminderte Schuldfähigkeit. Hingegen bestünden bei Sandra S., die unter Betreuung steht, wegen deutlicher Intelligenzdefizite Anhaltspunkte für die Voraussetzungen einer verminderten Schuldfähigkeit. Der Angeklagte befindet sich seit dem 15. Juli in Haft. Sandra S. wurde aufgrund des Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts Zwickau am 20. Juli inhaftiert.

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