Polizeiverordnung gilt auch im neuen Stadion

Luftbilder; Eckersbach, VW, Werk, Zwickau, FSV, Stadion, GGZ, Bauherr, Baustelle, Eckersbach, Auf der Baustelle Stadion Zwickau haben am Dienstag Morgen Arbeiter einer Firma aus Willich damit begonnen den Rasen auszurollen Mit sattelzuegen wird die tonnenschweren Last angefahren Der Rasen selbst gezuechtet in Holland knapp 2 cm stark muss nun 6 Wochen anwachsen bevor er zum ersten heimspiel des FSV Zwickau bespielt werden darf 09.06.2016 Foto: Ralph Koehler/propicture
Foto: Ralph Koehler/propicture

Die Zwickauer Stadträte müssen zu ihrer Sitzung am 23. Juni über die Gültigkeit der Polizeiverordnung im neuen Stadion entscheiden. 2007 erhielt die Stadtverwaltung die vom Sächsischen Innenministerium erarbeitete Musterpolizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während Fußballspielen. Krawalle bei Fußballspielen und damit verbundene teure Polizeieinsätze, die derzeit allein der Steuerzahler trägt, seien nicht mehr hinnehmbar. Deswegen sollen die gastgebenden Vereine an den Kosten beteiligt werden, wenn sie den in der Polizeiverordnung festgelegten Pflichten nicht oder unzureichend nachkommen. In Chemnitz und Dresden sind derartige Verordnungen bereits beschlossen. In Zwickau gelten die Regelungen im Westsachsenstadion und im Sportforum „Sojus“. Mit der neuen Arena gebe es eine neue Situation. Deshalb wurde die alte Verordnung überarbeitet und mit der Polizeidirektion abgestimmt. Die bisher gültige Verordnung für das Sportforum soll aufgehoben werden.

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