Plauener Silvesterräuber müssen hinter Gitter

Wegen besonders schwerem Diebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in mehreren Fällen hat das Landgericht zwei Asylbewerber zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 26-jähriger Tunesier muss vier Jahre, ein 22-jähriger Libyer drei Jahre hinter Gitter. Karim F. und Alaeddin E. waren in der Neujahrsnacht in Plauen gewaltsam in sieben Wohnungen bzw. Geschäftsräume eingedrungen, um Wertsachen zu entwenden. In zwei Fällen wurden sie dabei von den Bewohnern bzw. Geschäftsinhabern überrascht. Beim Versuch die Einbrecher aufzuhalten, wehrten sich diese mit einer abgebrochenen Bierflasche und mit Fußtritten. Drei Geschädigte erlitten Verletzungen. Noch in derselben Nacht wurden die Täter – einer ist mehrfach vorbestraft – festgenommen. Im Laufe der Verhandlung zeigten sie sich geständig. Neben der Haftstrafe müssen sie eine Geldstrafe von rund 2.250 Euro zahlen. Über eine mögliche Abschiebung entscheidet die Ausländerbehörde. Nach Angaben des Gerichts wird in der Regel zunächst die Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt und erst danach möglicherweise abgeschoben. Für die Strafvollstreckung ist die Staatsanwaltschaft Zwickau zuständig.

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