Photovoltaik-Anlage und Hochwasser

In den im Juni überfluteten Gebieten Mitteldeutschlands sind auch viele Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen vom Hochwasser betroffen. Neben technischen Fragen zur Wiederinbetriebnahme sind bei den Betroffenen auch Fragen zum Versicherungsschutz aufgekommen. Welche Versicherung zahlt und für was wird gezahlt? Diese und weitere Fragen können an der kostenlosen Hochwasser-Hotline der Verbraucherzentralen beantwortet werden. Diese ist montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0800-1003711 erreichbar. Diese Hochwasser-Hotline wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages gefördert. Die Photovoltaik-Anlage gilt baulich gesehen als ein Bestandteil des Gebäudes. So wird sie üblicherweise in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen. Das setzt jedoch voraus, dass sie dem Versicherer gemeldet wurde. Ist dies geschehen, sind Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitz und Leitungswasser entstehen, versichert. Die Hochwassergefahr ist – genauso wie weitere Naturgefahren – nur über die zusätzliche Elementarschadenversicherung gedeckt. Besteht dieser Versicherungsschutz, werden die Reparaturkosten oder Kosten für eine Neubeschaffung übernommen.

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