Ordnungsamt will weniger Feuerwerke

Das Zwickauer Ordnungsamt wird die Genehmigung für Feuerwerke künftig restriktiver handhaben. In den letzten Jahren sei es zunehmend zur Unsitte geworden, Feuerwerke zu jedem beliebigen Anlass zu zünden. Das erfolge zumeist auch ohne Rücksichtnahme auf die unmittelbare Nachbarschaft oder die Natur (Tiere). Grundsätzlich gelte, dass nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerke zünden dürfen. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller mindestens 21 Jahre alt ist und die erforderliche Sachkunde sowie seine persönliche Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen kann. Laut Sprengstoffverordnung sind Feuerwerke generell verboten. Lediglich am 31.12. und 01.01. ist auch Privatpersonen das freie Abschießen von Feuerwerkskörpern bestimmter Klassen erlaubt. Wer zu einem anderen Datum als Silvester ein Feuerwerk veranstalten möchte, braucht dafür die Erlaubnis vom Ordnungsamt. Der Verstoß gegen das Verbot der Feuerwerkszündung vom 2.1. bis zum 30.12. stellt eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

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