Ordnungsamt warnt vor GewerberegisterEinträgen

GewerberegisterAus aktuellem Anlass hat das Ordnungsamt darauf hingewiesen, dass ein Anschreiben von der DR Verwaltung AG aus Bonn mit der markanten Überschrift „Eintragung Zentrales Gewerberegister (§ 14 BGB)“ nicht von der Stadt Zwickau bzw. dem örtlichen Gewerbeamt versandt wird. In dem Schriftstück werden Einrichtungen, Firmen oder Privatunternehmen aufgefordert, bei Annahme ihre fehlenden oder fehlerhaften Daten zu ergänzen oder zu korrigieren. Im Kleingedruckten unter Eintragungsdarstellung/Leistungsbeschreibung steht jedoch, dass die Veröffentlichung einen Beitrag von 398,88 Euro jährlich zzgl. MwSt. kostet! Wer dieser Meldung nachkommt und seine aktualisierten Daten mit Unterschrift zurückfaxt, geht damit gleichermaßen einen Vertrag über zwei Jahre ein.

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