Oberverwaltungsgericht stoppt Ernennung von WHZ-Rektor

Agricola_Bau3Das Oberverwaltungsgericht hat dem Freistaat untersagt, die Rektorenstelle der Westsächsischen Hochschule Zwickau zu besetzen. Gründe sind Fehler im Wahlverfahren. Ein Professor hatte Einwände gegen die Ernennung eines Kollegen zum Rektor. Beide hatten sich neben zwei weiteren Bewerbern um die Stelle beworben. Zur Anhörung wurden drei Bewerber eingeladen. Danach beschloss der Hochschulrat dem Senat nur noch einen Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Dieser wurde dann in geheimer Abstimmung auch gewählt. Dagegen hatte der Antragsteller protestiert. Der Hochschulrat hätte ihn nicht vom Wahlvorschlag ausschließen dürfen. Dieser Argumentation ist das Gericht letztlich gefolgt. Eine Wahl, so die Bautzener Richter, setze die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern voraus. Dagegen bilde die Ablehnung oder Annahme lediglich eines Kandidaten den Ausnahmefall, der durch besondere Umstände gerechtfertigt sein müsse. Die rechtswidrige Verengung auf einen Kandidaten nahm dem Wahlorgan die Entscheidungsmöglichkeit zwischen mehreren Kandidaten.

Das Oberverwaltungsgericht beanstandet darüber hinaus, dass der Senat der Hochschule nicht ausreichend über die Kandidaten unterrichtet worden ist. Konsequenz der fehlerhaften Wahl ist, dass die Dienstgeschäfte bis zu einer Neuwahl weiter vom bisherigen Rektor zu führen sind. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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