Neues Jahr, neue Gesetze (1)

Verbraucherzentrale_GeldDer geförderte Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung in der in der betrieblichen Altersvorsorge steigt 2016 auf 2.976 € (2015: 2.904 €). Bis zu diesem Betrag können steuer- und sozialabgabenfrei Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Vor- und Nachteile dieser Form der Altersvorsorge sollten genau geprüft werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät dazu. Aufwendungen zur Basisrente können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Abzug steigt jährlich. 2016 können Singles 22.767 € (Ehepaare das Doppelte) aufwenden. Von dem Höchstbetrag wirken sich allerdings nur 82 Prozent steuerlich aus.

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