Neue Zulassungsverordnung tritt in Kraft

Auf Sachsens Straßen werden Autokennzeichen wie HOT, GRM oder FTL künftig wieder häufiger zu sehen sein. Nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. November in Kraft. Damit ist der Weg frei für die 45 Kfz-Kennzeichen, die in Sachsen wieder zugelassen werden können. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung muss allerdings noch die endgültige Festlegung der dann gültigen Kennzeichen treffen. Eine entsprechende Liste hat das zuständige Sächsische Ministerium bereits unmittelbar nach der Entscheidung im Bundesrat am 21. September nach Berlin übermittelt.