Neue Rechte beim Online-Kauf

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher beim Kauf im Internet mit der Kreditkarte zahlt, kann nach einem Widerruf die Rückbuchung des Betrages auf seine Kreditkarte verlangen. „Man muss sich nicht mehr mit einem Gutschein abspeisen lassen“, sagt Sigrid Woitha, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Zwickau. „Dieser im Handel beliebten Praxis hat die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie einen Riegel vorgeschoben.“ Gewerbetreibende sind künftig verpflichtet, die Zahlung mittels desselben Zahlungsmittels zurückzuerstatten. Gutscheine dürfen dann ausgegeben werden, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher selbst mit einem Gutschein bezahlt hat. Aber wenn man beispielsweise eine Ware wegen Nichtgefallen zurückgibt, hat man weiterhin keinen Anspruch auf Bargeld, sondern kann auch mit einem Gutschein bedient werden. Welche Spielregeln außerdem rund um Vertragsabschluss, Umtausch und Widerruf beim Einkauf im Geschäft, Versandhandel oder Internet gelten und was Kunden beachten sollten, wenn gekaufte Ware Mängel aufweist, darüber informiert der neue Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für König Kunde“ auf 112 Seiten. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich. Für 2,50 Euro mehr (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book gibt es die Lektüre unter www.vz-ratgeber.de für 7,99 Euro zum Download.

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