Ausschuss stimmt neuer Polizeiverordnung für Alkoholverbot zu

Ende März hat der Plauener Stadtrat die Weichen gestellt für eine Polizeiverordnung speziell zu einem Alkoholverbot in der Innenstadt. Am Mittwoch stimmte der Verwaltungsausschuss der Vorlage zu. Der Vorschlag der Verwaltung  sieht vor, dass es im Bereich des Lutherplat“zes und des Postplatzes mit den angrenzenden Straßen Unterer Graben und je einem Teil von Syra- und Klosterstraße außerhalb von genehmigten Außerbewirtschaftungsflächen verboten ist, alkoholische Getränke zu trinken oder zum Zwecke des Konsums mit sich zu führen. Zudem sollen die Verbote auf montags bis samstags von 15 bis 24 Uhr beschränkt bleiben. Wer sich nicht an das Verbot hält, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Die Verordnung gilt vom 7. Mai bis 31. Oktober. Wenn der Stadtrat die Verordnung beschließt, werden in dem betroffenen Bereich ent-sprechende Hinweisschilder aufgestellt, um die Passanten auf die Regelung aufmerksam zu machen“, kündigt Anja Ullmann, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung, an. Das private Sicherheitsunternehmen, mit dem die Stadt zusammen arbeitet, soll ab Mai mi zwei Teams helfen das Alkoholverbot umzusetzen

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