Neue Datenschutzverordnung kein Buch mit sieben Siegeln

Private Kameras gehören heute wie selbstverständlich zum Bild auf einem Konzert oder Festival. Oder auch Fernsehkameras. Die dürfen per Gesetz schon mal mehr als ein privater Knipser oder Hobbyfilmer. Doch was darf jeder einzelne nun wirklich aufzeichnen, speichern oder sogar veröffentlichen? Am 24. Mai 2018 trat die neue DSGVO in Kraft, die Datenschutzgrundverordnung. Für wen ändert sich denn nun genau was? TV Westsachsen hat dazu Medienrechtsanwälte befragt.

 

 

 

Dies ist keine Rechtsberatung, soll Ihnen aber – wie die Rechtsanwältin im Beitrag schon sagte, den wichtigen Hinweis geben, sich künftig mit dem Thema Bildrechte auch zu beschäftigen.

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