Nach Spielabbruch bisher 22 Stadionverbote

Nach den Vorfällen rund um den Spielabbruch vom 29. Mai hat der FSV Zwickau bislang 22 Stadionverbote ausgesprochen. Grundlage seien die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruch. Bei den Sanktionen habe man sich nach eigenen Angaben bemüht, einzelfallgerechte Entscheidungen zu treffen. Von dem Angebot einer persönlichen Einzelanhörung hätten vier Personen Gebrauch gemacht. Gegen zwei dieser Personen wurden Stadionverbote auf Bewährung ausgesprochen. Zwei weitere hat der Verein mit einem einjährigen Ausschluss belegt. Lediglich gegen eine Person wurde die Maximaldauer von drei Jahren verhängt, da hier ein tätlicher Angriff mit in die Bewertung einbezogen wurde. Personen mit einem Stadionverbot von über einem Jahr hätten die Möglichkeit, bei strikter Befolgung der Strafe nach Ablauf eines Jahres eine Aussetzung der Restlaufzeit zu erhalten.

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