Mord an Heike Wunderlich: Verteidigung legt Revision ein

Der Prozess um den Sexualmord an Heike Wunderlich vor 30 Jahren im Vogtland geht möglicherweise in eine nächste Runde. Fünf Tage nach der Verurteilung eines 62 Jahre alten Mannes zu lebenslanger Haft durch das Landgericht Zwickau hat die Verteidigung Revision eingelegt. Dies, so Anwalt Andreas Bönisch, sei noch ohne Begründung und nur zur Wahrung der einwöchigen Frist geschehen. Eine Begründung werde es geben, wenn das schriftliche Urteil aus der ersten Instanz vorliege. Unklar sei, ob der 5. Senat des Bundesgerichtshofes in Leipzig dafür zuständig sei. Auf Grund zahlreicher Indizien mit einer DNA-Spur des Angeklagten als zentralem Punkt war das Landgericht Zwickau davon überzeugt, dass Helmut S. sein Opfer brutal vergewaltigt und zur Verdeckung der Tat erdrosselt hat. Die Schwurgerichtskammer hatte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Nach ihrer Meinung sei ihr Mandant zwar verhandlungs-, aber nicht verteidigungsfähig. Dies hatten die Anwälte damit begründet, dass Helmut S. nach einem Schlaganfall nicht mehr in der Lage sei, zusammenhängende Sätze zur formulieren und sich so angemessen verteidigen zu können. (dpa)

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