Mopedführerschein mit 15 in Mitteldeutschland

Ab 1. Mai können Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits mit 15 Jahren den Mopedführerschein erwerben. Sachsen hatte im April 2011 auf der Verkehrsministerkonferenz die Initiative für diesen Modellversuch ergriffen. Dem Vorschlag haben sich nun die beiden anderen mitteldeutschen Länder angeschlossen. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Mopedführerscheins gehen deutlich über die Anforderungen hinaus, die für das Fahren mit einem Mofa vorgeschrieben ist. Mit mindestens 14 Doppelstunden theoretischer Ausbildung und einer an den Fähigkeiten des Fahrschülers orientierten praktischen Anleitung bereitet die jeweilige Fahrschule die Schüler sorgfältig auf die spätere Teilnahme am Straßenverkehr vor. Für den Erwerb des Führerscheins ist neben der theoretischen auch eine 30-minütige praktische Prüfung zwingend vorgeschrieben. Die Ausnahmeregelung läuft bis 2018. Durch die Bundesanstalt für Straßenwesen erfolgt danach eine Auswertung. Die mitteldeutschen Länder könnten dann zum Vorreiter einer bundesweiten Einführung werden. In allen anderen Ländern gilt bislang das Mindestalter von 16 Jahren.

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