Ministerium lockert Vorschriften für Erntefahrzeuge

wildhagen_maehdrescher-480Um Ernte- und Transportfahrzeuge auf die Straßen zu bringen, haben Sächsische Land- und Forstwirte ab sofort mit weniger Bürokratie zu tun. Damit wurde der Wunsch des Landesbauernverbandes nach Sammelgenehmigungen für mehrere Fahrzeuge berücksichtigt. Die Erlaubnisse galten bislang für einen Radius von 25 Kilometern rund um den Betriebssitz. Ab jetzt gelten die Erlaubnisse für einen Radius von 35 Kilometer um den Betriebssitz und können sogar auf das Gebiet des gesamten Landkreises ausgedehnt werden.

Außerdem schafft das Verkehrsministerium die Voraussetzungen für eine flexiblere Handhabung der örtlichen Verkehrsbehörden bei der Anordnung privater Begleitfahrzeuge oder polizeilicher Begleitung. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen polizeilichen Begleitung ab 3,50 Meter Gesamtbreite besteht die Möglichkeit, auch private Begleitung zuzulassen. Damit wird auch die Polizeiarbeit vor Ort entlastet.

Bis zu 3 Meter breite land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte dürfen bereits heute ohne Ausnahmegenehmigungen und ohne Erlaubnis auf öffentlichen Straßen fahren.

About Post Author