Mehr Hilfe für Sächsische Feuerwehren

jugendfeuerwehrSachsens Freiwillige Feuerwehren werden stärker unterstützt. So können die Kommunen den Feuerwehrmännern und -frauen jetzt eine deutlich höhere Aufwandsentschädigung zahlen. Auch die Förderung der Jugendfeuerwehren wurde aufgestockt. Außerdem wurden Jubiläumsprämien eingeführt. Die institutionelle Förderung wird von bisher 385.000 Euro pro Jahr auf 453.000 Euro erhöht. Zweckgebunden steigt der in diesem Betrag enthaltene Wert für die Nachwuchsarbeit um 68.000 Euro.

Das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren soll von zehn auf acht Jahre herabgesetzt werden. Dabei ist jeder Gemeinde freigestellt, ob sie Kinder unterhalb von acht Jahren zur sinnvollen Freizeitgestaltung in die örtlichen Feuerwehren aufnimmt. Darüber hinaus soll im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen die Brandschutzerziehung in Zusammenarbeit mit den Freiwilligen sowie den Berufsfeuerwehren verstärkt werden.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B im Feuerwehr- und Rettungsdienst sowie beim Technischen Hilfswerk und sonstiger Katastrophenschutzkräfte sollen die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit max. 4,75 Tonnen Gewicht zu führen. Über eine Bundesratsinitiative, die die Freistaaten Sachsen und Bayern gegenwärtig gemeinsam anstreben, soll hier eine Ausweitung auf 7,5 Tonnen erreicht werden.

Auch die Einführung einer so genannten Feuerwehrrente hat das Innenministerium umgesetzt. Die Rente soll, abgeschlossen über die zuständigen Gemeinden und Landkreise, individuell aufgestockt werden können, um mit Hilfe der staatlichen För-derung eine „Riester“- oder „Rürup“-Rente zu ermöglichen.

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