Mehr Geld für Brückenbau und Brückensanierung

Ab sofort können Landkreise und Gemeinden im Freistaat mit mehr Fördermitteln für Brücken rechnen. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Fördersatz von 75 auf 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben. Dies gilt nur für Brückenbauvorhaben bis zu einer Höhe von 500.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten und ist des Weiteren begrenzt bis zum 31. Dezember 2014. Damit setzt die Staatsregierung einen entsprechenden Landtagsbeschluss vom Dezember 2012 um, die zur Verfügung stehenden Mittel schwerpunktmäßig für die Sanierung und Erneuerung von Brückenbauwerken zu verwenden. Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stellt das Verkehrsministerium in diesem Jahr insgesamt 132 Millionen Euro Fördermittel bereit. Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

About Post Author