Landtag beschließt „Blaulichtgesetz“
Der Sächsische Landtag verabschiedete am Mittwoch das umstrittene „Blaulichtgesetz“. Der Entwurf, der den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat regelt, musste nach heftigen Protesten der Betroffenen nachgebessert werden. Die Opposition in Parlament befürchtet vor allem Lohndumping. Nach der Änderung hält Sachsen zwar an der europaweiten Ausschreibung der Notfallrettung fest. Bei der Vergabe sollen allerdings nicht nur wirtschaftliche Kriterien gelten, so dass künftig nicht mehr automatisch der preisgünstigste Anbieter zum Zuge kommt.